Personen, die am Klebfachingenieur (EAE)-Lehrgang teilgenommen, aber die Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt hatten, erhielten lange – z. B. mangels einer ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Vorbildung – lediglich eine Teilnahmebescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Kurs. Diese Personen können sich nun zum „DVS-Klebtechnologen / DVS Adhesive Technologist (AT)“ nachqualifizieren lassen.
Lücke zwischen den Qualifizierungsstufen geschlossen
Mit Einführung der Richtlinie DVS 3304 „DVS Klebtechnologe“ im Jahr 2021/2022 wurde die Lücke zwischen den Qualifizierungsstufen spezifisches und umfassendes Wissen in der Klebtechnik geschlossen. Der Lehrgang zum „DVS-Klebtechnologen“ ist vom Wissensumfang zwischen der Fachkraft „DVS/EWF-European Adhesive specialist (EAS)“ und dem des Ingenieurs „DVS/EWF European Adhesive Engineer (EAE)“ angesiedelt.
Eingangsvoraussetzungen
Die Eingangsvoraussetzungen für diesen Lehrgang und die DVS-Prüfung sind:
- eine bestandene Abschlussprüfung auf DQR-Ebene 4 und die erfolgreich abgelegte Prüfung zur DVS-Klebfachkraft oder
- bestandene Abschlussprüfung auf DQR-Ebene 6 oder
- bestandene Abschlussprüfung auf DQR-Ebene 4 sowie 5 Jahre Berufserfahrung in der Klebtechnik mit (An-)Leitungsfunktion
- die Teilnahme am Lehrgang DVS-Klebtechnologe
Im März 2025 hat der Hauptprüfungs- und Zertifizierungsausschuss (HZA) beschlossen, dass die früheren Gasthörer des Kurses „European Adhesive Engineer (EAE)“ einen Lehrgang mit vergleichbarem Inhalt und Dauer besucht haben. Diese können zum DVS-Klebtechnologen (AT) nachqualifiziert werden. Für die Nachqualifikation ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme als Gasthörer am Klebfachingenieurkurs (EAE) sowie der Nachweis der erfüllten Zulassungsvoraussetzungen für den Kurs „DVS Klebtechnologe“ erforderlich.
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