TL A-0023 Kleben an militärischen Produkten

Mit Datum vom 15. September 2017 ist erstmalig die technische Liefervorschrift TL A-0023 „Kleben und verwandte Prozesse – Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für militärische Produkte“ vom BAAINBw (Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) veröffentlicht wurden. Mittlerweile ist die Version 3 mit Ausgabedatum 26.06.2023 aktuell und in unserem Downloadbereich (siehe rechts) für Sie verfügbar.

Diese technische Liefervorschrift beschreibt die Anforderungen für die Herstellung von Verklebungen und Abdichtungen in der Herstellung und Instandsetzung von Bauteilen und Produkten der Bundeswehr. Die TL A-0023 basiert auf der DIN 2304-1 ergänzt mit wehrspezifischen weiteren Unterteilungen und Anforderungen:

Bauteilklassen

Die Bauteilkassen werden auf Basis der Beanspruchung, der Sicherheitsbedeutung und der Einsatzfähigkeit des Bauteils durch den Hersteller (verantwortlich für Konstruktion) für die jeweilige Verklebung / Abdichtung definiert. Der Anwender muss dementsprechend der Bauteilklasse die definierten Anforderungen im Bereich der Qualitätssicherung einhalten. Die Anforderungen an den notwendigen Qualifizierungsgrad des Personals werden ebenfalls entsprechend den Bauteilklassen festgelegt.

Die Unterteilung in Hersteller (H) und Instandsetzer (I)

Als Hersteller im Sinne der TL A-0023 gelten die Anwenderbetriebe, die konstruktions- und prozessverantwortlich sind. Firmen, welche nach Fremdzeichnungen und eigener Prozessplanung fertigen gelten als Hersteller im Sinne der TL A-0023. Die Einschränkung (ohne Konstruktion) wird im Zertifikat vermerkt. Instandsetzer sind die Anwenderbetriebe, die nach Instandsetzungsanweisungen wehrtechnische Produkte instandsetzen.

Die Unterteilung nach Anwendung

Die o.g. H- oder I-Klassen werden weiter nach Anwendung unterteilt:

  • H1 / I1: Allgemeine Produkte
  • H2 / I2: Schutzfunktion
  • H3 / I3: Luftfahrttauglichkeit

Betriebsqualifikation

Für die Bauteilklassen BK1, BK2 und BK 3 wird eine Betriebsqualifikation der Firma gefordert. Diese ist einer vom WIWeB (Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe) akkreditierten Anerkannten Stelle gegenüber nachzuweisen. Unsere Zertifizierungsstelle ist seit dem 10.07.2018 als Anerkannte Stelle vom WIWeB für Zertifizierungen in diesem Bereich anerkannt.

Weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte im Downloadbereich.

Anerkennungsurkunde

Sie haben Fragen?

Alle Fragen rund um die Zertifizierung beantworte ich Ihnen gerne persönlich.

Herr Dipl.-Ing. Thomas Richter

+49 (0) 24 51 – 48 444 – 0

+49 (0) 24 51 – 48 444 – 50

keyboard_arrow_up